
Erstgespräch
Das Erstgespräch dauert 50 Minuten und ist kostenpflichtig.
Absageregelung
Bitte sagen Sie Termine so früh wie möglich ab, spätestens jedoch 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin. Für nicht abgesagte, verbindlich vereinbarte Termine wird das volle Stundenhonorar berechnet.
Psychotherapie oder Supervision
Eine Einheit (50 Minuten) kostet € 120,-
Sozialversicherungen für Selbständige (SVS): Zuschuss € 45 pro Einheit.
Versicherung öffentlich Bediensteter (BVAEB): Zuschuss € 46,60 pro Einheit.
Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK): Zuschuss € 33,70 pro Einheit.
Kassenplätze: Begrenzte Anzahl an vollfinanzierte Kassenplätze bei sozialer Indikation
Psychotherapie bei Kindern- und Jugendlichen
Eine Einheit (50 Minuten) kosten € 120,-
Zuschüsse können bei Vorliegen einer psychischen Erkrankung über die Krankenkasse beantragt werden. Zusätzlich kann über die Jugendwohlfahrtsbehörde des Landes Steiermark eine weitere Unterstützung beantragt werden (Präventivhilfen gemäß § 14 StKJHG-DVO und Psychotherapie gemäß § 16 StKJHG-DVO). In einigen Fällen übernimmt das Land Steiermark auch die vollen Therapiekosten.