Wichtige Informationen

Rahmenbedingungen und Vertrauen

Gilt für die Therapie eine Verschwiegenheitspflicht?

Ja, die gesetzliche Verschwiegenheitspflicht ist eine der wichtigsten Grundlagen meiner Arbeit. Als Psychotherapeutin unterliege ich gemäß § 15 des Psychotherapiegesetzes einer strengen, absoluten Verschwiegenheitspflicht. Alles, was Sie mir anvertrauen, ob im Erstgespräch, während der Einzeltherapie, der Paartherapie oder bei der Begleitung von Kindern und Jugendlichen, bleibt absolut unter uns. Dies bietet Ihnen den verlässlichen und geschützten Rahmen, den Sie für Ihre persönlichen Themen und Ihre Weiterentwicklung benötigen.

Wie läuft das Erstgespräch ab und was kostet es?

Das Erstgespräch bietet uns die Möglichkeit, einander kennenzulernen und Ihr Anliegen in Ruhe zu besprechen. Es dauert 50 Minuten und ist kostenpflichtig. In diesem Rahmen klären wir auch, welche Therapieform oder welche ergänzenden Methoden wie die NADA-Akupressur für Sie am besten geeignet sind.

Sind die Praxisräumlichkeiten barrierefrei erreichbar?

Meine Praxis ist leider nicht komplett barrierefrei zugänglich. Es gibt zwar auf der Hinterseite des Hauses einen Lift, allerdings sind im Gebäude trotzdem noch einige Stufen zu Fuß zu bewältigen. Falls Sie diesbezüglich unsicher sind oder Fragen zum genauen Zugang haben, sprechen Sie mich im Vorfeld unseres ersten Termins gerne darauf an, damit wir die Gegebenheiten gemeinsam besprechen können.

Kosten, Zuschüsse und Absagen

Wie hoch sind die Kosten für eine Psychotherapie oder Supervision?

Eine reguläre Einheit für Psychotherapie oder Supervision dauert 50 Minuten und beläuft sich auf € 120,-. Dies gilt sowohl für die Therapie von Einzelpersonen als auch für die spezifische Psychotherapie bei Kindern und Jugendlichen sowie für die Paartherapie.

Gibt es Zuschüsse von den Krankenkassen oder finanzielle Unterstützung?

Ja, bei Vorliegen einer krankheitswertigen Störung gewähren die Versicherungsträger finanzielle Zuschüsse. Die Sozialversicherung für Selbständige (SVS) leistet einen Zuschuss von € 50,- pro Einheit, bei der BVAEB beträgt er € 50,20 und die ÖGK erstattet € 33,70. Bei Kindern und Jugendlichen kann zudem zusätzliche Unterstützung über die Jugendwohlfahrtsbehörde des Landes Steiermark beantragt werden, welches in bestimmten Fällen sogar die vollen Therapiekosten übernimmt.

Was passiert, wenn ich einen Termin nicht wahrnehmen kann?

Sollten Sie einen vereinbarten Termin absagen müssen, tun Sie dies bitte so früh wie möglich, spätestens jedoch 48 Stunden vor dem Termin. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass für nicht rechtzeitig abgesagte, verbindlich vereinbarte Termine das volle Stundenhonorar in Rechnung gestellt wird.

Therapieformen und Kassenplätze

Gibt es vollfinanzierte Kassenplätze?

In meiner Praxis steht eine begrenzte Anzahl an vollfinanzierten Kassenplätzen zur Verfügung. Diese Plätze werden bei Vorliegen einer sozialen Indikation vergeben, sodass die Kosten komplett von der Krankenkasse übernommen werden.

Welche Schwerpunkte bieten Sie in Ihrer Praxis an?

Mein Angebot richtet sich an Einzelpersonen und Paare. Neben der klassischen Psychotherapie bei Themen wie Burnout, Ängsten oder depressiven Verstimmungen liegt mir ein diskriminierungsfreier und affirmativer Queer-Fokus für Menschen aus der LGBTIQ* Community besonders am Herzen.

Kann die NADA-Akupressur auch unabhängig von einer Psychotherapie genutzt werden?

Die NADA-Methode mit den sanften Mentalkugeln lässt sich wunderbar als begleitende Unterstützung in eine laufende Einzeltherapie integrieren. Sie kann jedoch nach Absprache auch als eigenständige, kurze Intervention zur akuten Stressregulation und Stabilisierung genutzt werden.

Noch Fragen? Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren!